AGB

1. Geltungsbereich
1.1. Vertragspartner für alle geschlossenen Verträge ist Pirategrills – Pellet-Zentrum Vogl e.K., nachfolgend bezeichnet als “Pirategrills”. Die ladungsfähige Anschrift und weitere Kontaktdaten sind am Ende dieser AGB unter 12 abgedruckt.

1.2 Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und Pellet-Zentrum Vogl e.K. gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

2. Vertragsgegenstand
2.1. Pirategrills liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen im Rahmen der Angebotsannahme. Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts sowie handelsübliche Abweichungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben, sofern von der bestellten Qualität und Funktionalität nicht abgewichen wird, vorbehalten. Im Übrigen gilt § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB.

2.2. Sollte Pellet-Zentrum Vogl e.K. nach Eingang der Bestellung feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr verfügbar ist, kann Pellet-Zentrum Vogl e.K. eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung dem Kunden anbieten. In diesem Fall ist der Kunde nicht zur Annahme verpflichtet und er hat nicht die Kosten der Rücksendung zu tragen.

3. Vertragsabschluss
3.1 Aufträge und sonstige Vereinbarungen kommen nur durch schriftliche Bestätigung oder mit Beginn unserer Materiallieferung zustande

3.2 Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der vom Auftraggeber zu beschaffenden oder zu erstellenden Ausführungsunterlagen ist dieser verantwortlich.

4. Widerrufsbelehrung

4.1 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Pirategrills
ein Produkt des Pellet-Zentrum Vogl e.K:
Inhaber: Josef Vogl
Hofreuther Str. 22
84385 Egglham
Fax: 08543-919820
Email: support@pirategrills.de

4.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter “Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise” versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Nicht paketversandfähige Sachen werden je nach Umfang mit einem geeigneten Versanddienst zurückgeschickt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

4.3 Ausschluss des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

Ende der Widerrufsbelehrung

Bitte beachten: Vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware (siehe Widerrufsbelehrung). Senden Sie die Ware möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Soweit Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie zur Vermeidung von Transportschäden für eine geeignete Verpackung.

Die vorstehenden Modalitäten sind keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechtes.

5. Lieferung
5.1. Kommt ein Vertragsabschluß zustande, der eine Lieferung der bestellten Waren beinhaltet, behält sich Pellet-Zentrum Vogl e.K. die Weiterbelastung der anfallenden Kosten vor.

5.2. Die Lieferung / Bereitstellung der Ware erfolgt so bald als möglich. Bei Lieferverzögerungen wird der Kunde umgehend informiert.

5.3. Vorbehaltlich einer korrekten und rechtzeitigen Selbstbelieferung wird Pellet-Zentrum Vogl e.K. für eine schnelle Lieferung / Bereitstellung der Ware Sorge tragen. Sollte nur ein Teil der Bestellung nicht sofort lieferbar sein, werden die restlichen Waren nach Rücksprache bereitgestellt.

5.4 Wir übernehmen die Verpflichtung, unsere Leistungen und Lieferungen so früh zu beginnen und fortzuführen, wie uns dies in fortschreitender Planung und Ausführung möglich ist.

5.5 Unsere Lieferfrist ruht, solange der Auftraggeber uns gegenüber mit einer fälligen Verbindlichkeit im Verzug ist.

5.6 Wenn uns daher Tatsachen oder Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers begründen (z.B. bei Nichtzahlung überfälliger und angemahnter Rechnungen) und der Auftraggeber trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht zu einer ausreichenden Sicherheitsleistung bereit ist, so sind wir jederzeit ganz oder teilweise zum schadenersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.7 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Wir sind daher berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits den Liefergegenstand nicht erhalten; unsere Verantwortung für Vorsatz oder Fahrlässigkeit gem. diesen Bedingungen bleibt jedoch hiervon unberührt. Im Übrigen werden wir den Auftraggeber unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn wir zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; im Falle des Rücktritts werden wir dem Auftraggeber die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

5.8 Der Auftraggeber hat im Übrigen die von uns oder von unserm Lieferanten bzw. Erfüllungsgehilfen gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen und zu prüfen, ob sie einwandfrei und vollständig zur Verfügung gestellt wurde. Der Auftraggeber hat uns daher etwaige Beanstandungen, nachdem er diese festgestellt hat, unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Diese Regelung stellt jedoch keine Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Mängelrechten des Auftraggebers dar.

Die ggfls. mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befanden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten.

5.9 Vertragsstrafen sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie in einer besonderen schriftlichen Vereinbarung festgelegt wurden.

6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Unsere Rechnungen sind am Sitz unseres Unternehmens sofort fällig. Nachlässe bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Der Gesamtpreis ist an uns wie vertraglich ausgehandelt und vereinbart zu bezahlen. Sofern kein Preis vereinbart wurde, werden die am Tag des Vertragsschlußes geltenden Preise berechnet.

6.2 Im Falle des Zahlungsverzuges können wir – unbeschadet weiterer Ansprüche – die banküblichen Zinsen mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen.

6.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir nach unserer Wahl berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber zu Recht unsere Lieferung bzw. Leistung beanstandet hat.

6.4 Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt bei Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder andere Schuld uns überlassen.

6.5 Mit etwaigen Gegenforderungen kann der Auftraggeber nur aufrechnen, wenn sie unbestritten, anerkannt oder rechtkräftig festgestellt sind.

6.6 Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Im Übrigen gelten die bereits in Ziff. 4 dieser Bedingungen getroffenen Regelungen.

6.7 Notwendige Abweichungen durch veränderte Baumaße werden entsprechend des Aufwandes mit der letzten Rechnung nachberechnet bzw. Einsparungen gutgeschrieben. Sind Zusatzarbeiten notwendig, werden diese ebenfalls mit der letzten Rechnung berechnet und zur Zahlung an uns fällig. Zur Anwendung kommen die Stundenlöhne, die zum Zeitpunkt unserer Ausführung gültig sind.

7. Gewährleistung, Garantie
7.1 Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.

7.2 Der Auftraggeber hat Sachmängel uns gegenüber schriftlich zu rügen.

7.3 Mängelansprüche bestehen jedoch nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

Da Naturmaterialien wie z.B. Federn immer individuell ausfallen und daher bestimmten Schwankungen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit unterliegen, stellen materialbedingte Abweichungen, Veränderungen oder Unterschiede zu Mustern, Abdrucken in Katalogen oder Proben somit nur eine unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit dar. Muster, Abdrucke oder Proben gelten daher nur als unverbindliche Ansichtsstücke. Geringfügige Abweichungen von Mustern oder Proben berechtigen den Auftraggeber daher nicht zu Beanstandungen.

Auch bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten oder aufgrund eines ungeeigneten Baugrundes hervorgerufen wurden oder die aufgrund besonderer äußerer Beeinflussung entstanden sind, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren, stehen dem Auftraggeber ebenfalls keine Mängelansprüche zu.

Werden vom Auftraggeber oder von einem Dritten unsachgemäße Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

7.4 All diejenigen Teile oder Leistungen, die innerhalb der Gewährleistungsfristen einen Sachmangel aufweisen, sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen. Der Auftraggeber hat uns daher zunächst innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

Schlägt jedoch die Nacherfüllung fehl oder wird sie von uns wegen einem unverhältnismäßigen Aufwand verweigert, so kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche nach diesen Bedingungen – eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.

Will der Auftraggeber Schadenersatz statt der Leistung verlangen oder eine Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Mit Fertigungsbeginn kann aber – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche gem. diesen Bedingungen – nur noch eine Minderung des Kaufpreises verlangt werden. Ein Rücktritt vom Vertrag ist dann nicht mehr möglich.

7.5 Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- Arbeits- und Materialkosten, trägt der Auftraggeber, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass der Gegenstand, an dem sie Werkleistung erbracht wurde, an einen anderen Ort als dem Vertragsort verbracht worden ist.

7.6 Bei Mängelrügen darf der Auftraggeber Zahlungen nur in einem Umfang zurückhalten, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) stehen.

Der Auftraggeber kann Zahlungen aber nur zurückhalten, wenn er eine Mängelrüge geltend gemacht und zu deren Berechtigung es keine begründeten Zweifel gibt. Erfolgt die Mängelrüge daher zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Arbeiten geltend zu machen, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht geleistet und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Arbeiten steht.

7.7 Offensichtlich erkennbare Mängel, Falschlieferungen, Fehl- oder Mehrmengen sind vom Auftraggeber, nachdem er diese festgestellt hat, unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Auch verdeckte Mängel sind uns nach ihrer Entdeckung unverzüglich innerhalb von 2 Wochen schriftlich mitzuteilen.

Die Rüge und die Geltendmachung behaupteter Mängel, Falschlieferungen, Fehl- oder Mehrmengen durch unseren Auftraggeber hat aber jedenfalls vor der Bearbeitung, Verbindung oder Vermischung der gelieferten Ware zu erfolgen, sofern dies möglich gewesen sein sollte. Eine Ausschlussfrist der Mängelrechte des Auftraggebers ist damit zwar grundsätzlich nicht verbunden, jedoch hat uns der Auftraggeber die durch die verspätete Rüge bzw. Geltendmachung entstandenen Mehraufwendungen zu erstatten.

7.8 Uns ist im Übrigen die Gelegenheit zu geben, den Mangel selbst und/oder durch von uns beauftragte Fachleute untersuchen zu lassen; diese Rechte stehen uns zu, soweit der Auftraggeber uns nicht glaubhaft macht, dass wegen Gefahr im Verzug Sofortmaßnahmen ergriffen werden mussten. Die Übernahme von Kosten für fremdbeauftragte Gutachter bedarf im Einzelfall einer schriftlichen Vereinbarung.

7.9 Für Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen uns gelten im Übrigen noch die ergänzenden Bestimmungen gem. Ziff. 5, sowie die in Ziff. 9 dieser Bedingungen geregelten Haftungsgrenzen. Weitergehende oder andere als die soeben geregelten Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind jedoch ausgeschlossen.

8 Unmöglichkeit, Verzugshaftung, Vertragsanpassung
8.1 Soweit uns unsere Leistung unmöglich ist, ist der Auftraggeber berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben, jedoch beschränkt sich der Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teiles unserer Leistungen, der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen Unmöglichkeit unserer Leistung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

8.2 Bei Verzögerung unserer Leistung haften wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit für uns und unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen, in anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere Haftung für den Schadenersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadenersatz statt der Leistung auf 10 % des Werkes des von der Verzögerung betroffenen Teils unserer Leistungen begrenzt. Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird unsere Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitegehende Ansprüche des Auftraggebers sind – auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.3 Sofern wegen eines unvorhergesehenen Ereignisses die wirtschaftliche Bedeutung oder der Inhalt der Lieferung erheblich verändert oder auf unseren Betriebsablauf erheblich eingewirkt wird, kann der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst werden. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dieses nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Auftraggeber eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

9. Sicherungsrechte
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis unsere sämtlichen Forderungen – ohne Rücksicht auf ihren Rechtsgrund oder ihre Entstehungszeit – aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber beglichen sind.

9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Auftraggeber ist zur Herausgabe an uns verpflichtet. Das Herausgabeverlangen bzw. die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert nicht unsere Rücktrittserklärung. In diesen Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich erklärt.

9.3 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware für uns. Uns steht das Eigentum oder Miteigentum (§§ 947, 950 BGB) an der hierdurch entstehenden neuen Sache zu. Bei Verbindung bzw. Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sache im Zeitpunkt der Verbindung bzw. der Vermischung (§ 948 BGB) zu. Die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

9.4 Wird die gelieferte Sache oder die daraus hergestellten Sachen in das Grundstück eines Dritten daran eingebaut, dass sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks werden, so gehen die anstelle dieser Sachen tretenden Forderungen des Auftraggebers gegen seien Abnehmer in Höhe des Einkaufswertes unserer verbauten Ware zur Sicherung unserer Forderung auf uns über, ohne dass es noch einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Der Übertrag dieser Forderung ist für den Zeitpunkt ihrer Entstehung vereinbart.

9.5 Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen und hat uns Pfändungen, die auf das Betreiben Dritter erfolgt sind, unverzüglich anzuzeigen.

10 Haftungsbegrenzung
10.1 In vielen Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit haften wir sowohl für uns als auch für unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Auftraggebers, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der Sätze 3 und 4 dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.

10.2 Die Regelung unter Ziff. 9.1 erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug und die Haftung für Unmöglichkeit richtet sich jedoch nach Ziff. 5 dieser Bedingungen.

11 Gerichtsstand
11.1 Gerichtsstand ist das Amtsgericht Eggenfelden, Feuerhausgasse 12, 84307 Eggenfelden

11.2 Für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) verlegt oder sein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird ebenfalls der Gerichtsstand am Amtsgericht Eggenfelden, Feuerhausgasse 12, 84307 Eggenfelden vereinbart.

12 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Salvatorische Klausel
12.1. Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

13 Anschrift, Impressum

Anschrift:
Pellet-Zentrum Vogl e.K.
Hofreuther Str. 22
84385 Egglham
Geschäftsführer: Josef Vogl
Handelsregister HRA 9989 A. Landshut
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a
UStG: DE 813010870
Kontakt:
eMail: info@pellet-zentrum.de
Telefon: 08543 919820
Telefax: 08543 919821